Gemeinsamer Unterricht

Wir sind als Förderpädagoginnen der Thomas – Mann – Grundschule für individuelle Förder- und Lernprozesse im Gemeinsamen Unterricht verantwortlich.  Um eine individuelle Förderung von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu ermöglichen, arbeiten wir vertrauensvoll mit den Klassenlehrer*innen, Erzieher*innen, Eltern sowie externen Fachkräften zusammen. Gemeinsam mit den Klassenlehrer*innen und anderen Pädagog*innen analysieren wir den Lern- und Entwicklungsstand der Kinder und entwickeln auf dieser Grundlage Förderschwerpunkte für den Unterricht. Je nach Förderbedarf der Schüler*innen werden spezielle Lern- und Erziehungs-, sowie didaktische Methoden/Verfahren festgelegt. Eine regelmäßige Überprüfung des Leistungs- und Entwicklungsstandes sowie die Reflexion festgesetzter Ziele, bilden die Basis für die Aktualisierung des eingesetzten Förderplanes. Wir Förderpädagoginnen unterstützen den Schulunterricht sowohl durch eine kooperative Lernbegleitung integrativ im Unterricht, als auch mit der Arbeit mit Kleingruppen. Einzelförderungen sind ebenso möglich. Der gemeinsame Unterricht zwischen Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf kann dadurch in vielfachen Formen umgesetzt werden. In Absprachen mit den Fachlehrer*innen führen wir die Differenzierungsmaßnahmen gemäß den Förderbedarfen sowie der Erziehungs- und Bildungsziele durch. Der Lernplaninhalt wird schwerpunktmäßig aufgearbeitet und dem Unterricht des Fachlehrers/der Fachlehrerin angepasst.  Halbjährlich wird der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf überprüft und daraus resultierend werden Förderempfehlungen in einem Förderplan/Gutachten niedergeschrieben.

Für das gemeinsame Lernen von Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bieten sich offene Lernkonzepte, wie das der Thomas – Mann – Grundschule, in besonderer Weise an, da individuell auf die Lernvoraussetzungen der Kinder eingegangen werden kann. In der Freiarbeit, dem Lernen an Stationen sowie anderen freien Unterrichtsformen kann eine differenzierte Vorauswahl des Lernmaterials erfolgreiches Lernen ermöglichen. Die Leistungsunterschiede und Bedürfnisse der Schüler*innen lassen sich in der Tages- und Wochenplanarbeit erfahrungsgemäß sehr gut berücksichtigen.

Zur gelungenen pädagogischen Arbeit gehört ebenso ein regelmäßiger Kontakt mit den Eltern. Hierbei werden Entwicklungsschritte ausgetauscht und Förderschwerpunkte besprochen. Zusätzlich bieten Elterngespräche die Möglichkeit, mehr über den außerschulischen Bereich des Kindes zu erfahren und eventuelle Interessen und Stärken fokussiert einzusetzen. Zudem können Eltern vertrauensvoll Ängste und Probleme ansprechen, um gemeinsam Lösungsstrategien zu finden.

Ergänzend zur Schul- und Elternarbeit ist die Arbeit mit außerschulischen – therapeutischen Einrichtungen sowie anderen Institutionen von großer Bedeutung. Dabei werden diagnostische Ergebnisse, therapeutische Maßnahmen und schulische Entwicklung ausgetauscht, um weitere Verfahrensweisen festzulegen.

Aufgaben der Förderpädagog*innen kurz und knapp:

  • die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • die Beratung, insbesondere der Eltern und Pädagog*innen der Schule oder Einrichtung
  • die sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht

(Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung § 17)

Für einen Termin wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrer*innen oder an das Sekretariat.